Schreiben an das Bundeskartellamt
(Februar 2026)
Bürgerinitiative AFK e. V.
Friedhofstrasse 1
85609 Aschheim
An den Präsidenten des Bundeskartellamts
Herrn Andreas Mundt
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Aschheim, den 22.02.2026
Anregung eines Preismissbrauchsverfahrens gemäß § 19 GWB gegen die AFK-Geothermie GmbH wegen unbilliger Preisgestaltung und rechtswidriger Preisgleitklauseln
Sehr geehrter Herr Präsident Mundt,
namens der Bürgerinitiative AFK e. V. bitten wir das Bundeskartellamt um die Einleitung einer Missbrauchsaufsicht gegenüber dem kommunalen Wärmeversorger AFK-Geothermie GmbH (Aschheim, Feldkirchen, Kirchheim).
Als Monopolist im Bereich der Fernwärmeversorgung für die Gemeinden Aschheim, Feldkirchen und Kirchheim bei München nutzt das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung nach unserer Auffassung zulasten der Endverbraucher aus. Unsere Rüge stützt sich insbesondere auf die Verwendung einer Preisgleitformel, die gegen zwingendes Recht verstößt, sowie auf ein intransparentes Geschäftsgebaren.
1. Rechtswidrige Preisgleitformel (§ 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV)
Die von der AFK-Geothermie GmbH verwendete Preisgleitformel ist nicht sachgerecht und verstößt gegen das Gebot der Kostenorientierung.
- Fehlende Abbildung der Kostenstruktur: Gemäß BGH-Urteil vom 06.04.2022 (Az. VIII ZR 295/20) muss eine Preisgleitformel so ausgestaltet sein, dass die reale Kostenstruktur berücksichtigt wird. Die AFK-Preisgleitformel referenziert stark auf fossile Energieträger (Gas 37%, Öl 6%, Strom 8%, Fernwärme 48%), obwohl die Wärme zu ca. 70 % aus Tiefengeothermie gewonnen wird.
- Gewinnmaximierung statt Kostendeckung: Die Entkoppelung zeigt sich darin, dass eine Verdopplung der Preise zu einer Verfünffachung des Gewinns führte. Eine solche „Mitnahme“ von Marktentwicklungen fossiler Brennstoffe bei einer regenerativen Erzeugung widerspricht der Intention des § 24 AVBFernwärmeV.
- Fehlendes dämpfendes Element: Die Formel für die Berechnung des Arbeitspreises enthält keine preisdämpfende Komponente für die konstante, kostenneutrale Tiefengeothermie, die zwingend erforderlich wäre, um das Marktelement, das stark auf fossilen Energieträgern aufsetzt, auszubalancieren.
2. Ausnutzung der Monopolstellung und Intransparenz
Kunden in ausgewiesenen Neubaugebieten der drei Gemeinden unterliegen faktisch einem Anschlusszwang, Bestandskunden haben keine Ausweichmöglichkeit analog zu Nutzern fossiler Energien. Diese Stellung wird wie folgt missbraucht:
- Intransparente Preisänderung: Die Inkraftsetzung neuer Preise erfolgte bis 2025 lediglich via Gemeindeblatt, ohne direkte Kundeninformation oder verständliche Erläuterung der Berechnungsgrundlagen. Dies verletzt das Transparenzgebot des § 24 Abs. 4 Satz 2 AVBFernwärmeV.
- Unbillige CO2-Abgabe: 2022 wurde eine CO2-Abgabe zur „nachhaltigen Bewirtschaftung“ eingeführt, die im Jahr 2026 plötzlich entfällt (Rabattierung, kein Entfall). Diese Willkür in der Preisgestaltung deutet darauf hin, dass die Preiskomponenten nicht auf objektiven Kostenfaktoren, sondern auf unternehmenspolitischen sowie politischen oder fiskalischen Zielsetzungen der Trägergemeinden beruhen könnten.
- Vorenthaltung wirtschaftlicher Daten: Da die GuV trotz mehrfacher Bitten und Anforderungen seitens der Bürgerinitiative AFK e.V. nicht veröffentlicht wurde, ist eine Kontrolle der Preisangemessenheit durch Kunden und Interessenten unmöglich. In einem natürlichen Monopol führt dies zu einer Schutzlosigkeit der Verbraucher.
3. Vergleich mit dem Wärmemarkt
Ein Vergleich (Stand 01/2026) zeigt, dass Kunden der AFK-Geothermie teilweise das Doppelte dessen zahlen, was für fossile Energieträger fällig wäre. Im Vergleich mit andere Geothermie Anbietern mit einem Tiefengeothermie Anteil vom mehr als 50% wären bis zu 850 €/Jahr mehr fällig – Berechnungsgrundlagen: Anschlusswert 15KW, Jahresverbrauch 15 MWh. Dieser Preishöhenmissbrauch ist im freien Wettbewerb nicht haltbar und nur durch die Monopolstellung möglich.
Wir regen an, im Rahmen Ihrer Sektorenuntersuchung Fernwärme die Preisgestaltung der AFK-Geothermie GmbH einer vertieften Prüfung zu unterziehen. Wir stehen Ihnen für Fragen sowie die Bereitstellung weiterer Unterlagen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Bürgerinitiative AFK e.V.
Volker Reichenbach
- Vorsitzender
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